Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule Alexandra Ußmant – „Zerrspiel“

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

§ 1 – Erstgespräch und Anamnese 

Das Erstgespräch findet statt, um Hintergrundinformationen zu sammeln, nach den Ursachen zu forschen und die jeweilige Trainingsmethode zu ermitteln. Dieses Gespräch stellt keine Vertragsbindung dar. 

In jedem Fall ist eine Leistungsvergütung von € 85,- ( 60-90 Min.) fällig, diese Vergütung wird bei Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung nicht rückvergütet. Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen.

 

§ 2 – Abschluss der Trainingsvereinbarung 

Mit den im Erstgespräch ermittelten Trainingsvorschlägen bietet der Hundetrainer dem Hundehalter den Abschluss einer Trainingsvereinbarung an. Die Vereinbarung kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Bei Kauf einer 10-er Karte beachten Sie bitte Ihre Rücktrittskonditionen (§ 6) 

 

§ 3 – Umfang einer Trainingseinheit 

Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Weiterhin werden Fahrtkosten in Höhe von 50 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet (nach Absprache)

 

§ 4 Garantie

Der Erfolg des vereinbarten Trainings hängt auch vom Hundehalter ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie gegeben werden. Die Ausbildung richtet sich nach den Möglichkeiten des Hundes, seiner Rasse, seines Alters, seines Geschlechtes und seinen körperlichen Voraussetzungen sowie nach den Bedürfnissen des Hundehalters. Der Hundehalter wurde darüber belehrt, dass die angewendeten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben können.

 

§ 5 – Bezahlung 

Mit der Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung beider Parteien ist die Trainingsgebühr fällig. Sobald diese Gebühr in bar beglichen ist, können die Trainingstermine vereinbart werden. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Trainer kann vom Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Hundehalter grob fahrlässig oder nicht gemäß der festgesetzten Methodik handelt. In diesem Falle liegt die Rückzahlung der Trainingsgebühr im Ermessen der Hundeschule „Zerrspiel". 

Bei Ausfall des Trainers durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallene(n) Unterrichtsstunde(n) selbstverständlich nachgeholt. Die Trainerin behält sich vor, Unterrichtsstunden nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen die Hundeschule bestehen nicht. Die Gebühr für die Trainingsstunden (10-er Karte) sind bar im Voraus zu entrichten, die Gebühr für Einzeltrainings in bar unmittelbar vor bzw. nach einem erfolgten Termin. Die 10-er und 5-er  Karten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum.

 

§ 6 – Rücktrittsrecht des Hundehalters 

Der Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. 

In diesem Fall werden folgende Stornierungsgebühren fällig: Bis 1 Woche vor Beginn 30 % der Trainingsgebühr Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100 % der Trainingsgebühr 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. 

Bei Ausfall des Hundehalters durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten. 

Entschließt sich der Hundehalter das Training aus anderen Gründen nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung zu. Sollte während der vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, eingeschläfert (außer bei Unfall oder schwerer Krankheit), oder an Dritte weitergegeben werden, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung der Trainingsgebühr. 

Die Übertragung einer 10-er /5-er Karte an Dritte ist zu keiner Zeit möglich. 

Vereinbarte Trainingstermine müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden voll angerechnet. 

Bei späterem Rücktritt, aus welchen Gründen auch immer, sowie Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch werden keinerlei Kosten erstattet bzw. die Gebühr oder der Stundensatz voll in Rechnung gestellt.

Ein Einzeltermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung als verbindlich.

 

§ 7 Gesundheit und Verhalten

Der Kunde versichert, dass sein Hund über einen vollen (bei Welpen altersangemessenen)

Impfschutz verfügt. Auf Verlangen hat der Kunde den Impfpass vorzuzeigen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Die Trainerin ist berechtigt, das Training bei einer ansteckenden Krankheit des Hundes abzubrechen. Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Trainerin vor der ersten Unterrichtsstunde über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.

Ebenfalls ist die Trainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren.

 

§ 8 Ausbildungsmethoden

Im Training werden grundsätzlich alle Ausbildungsmethoden abgelehnt, die den/die Hund(e) verängstigen, im/ihnen Schmerzen zufügen oder ihn/sie in seiner/ihrer Würde oder gar Persönlichkeit verletzen.

Gewalt hat bei mir keinen Platz!  Probleme, die nur scheinbar unter Zwang gelöst werden, kehren sich leicht ins Gegenteil um und/oder wirken sich auf andere Bereiche aus. Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder, Geschirre mit Zugwirkung unter den Achseln (verursacht Schmerzen durch Quetschungen!), Elektroschock-, Druckluft- und Sprühhalsbänder lehne ich aus tierschutzrechtlichen Gründen entschieden ab! Ebenso akzeptiere kein Training ohne Besitzer oder Bezugsperson.

 

§ 9 Meldepflicht und Haftpflichtversicherung

Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundeschule Zerrspiel einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundes vorzulegen. Ebenfalls versichert der Kunde, dass sein Hund behördlich gemeldet ist.

 

§ 10 Verspätungen

Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet

 

§ 11 Trainingsstunden und Ort

Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch die Trainerin abgesagt. Ortswechsel behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.

 

§ 12 Unterlagen

Alle Ausbildungsunterlagen (Schrift, Bild, Ton, Video) die von der Hundeschule "Zerrspiel" ausgehändigt oder per Internet zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung in keiner Form vervielfältigt werden.

 

§ 13 Haftung 

Die Hundeschule „Zerrspielt“  haftet nicht für Schäden, die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt wurden; ebenfalls nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt wurden. 

Der Kunde haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen und deren Hunden verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt, ausnahmslos. Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen oder für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung der Trainerin wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden/Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Kunde haftet auch dann für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wenn die Trainerin zu Demonstrationszwecken mit dem Kundenhund arbeitet. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung etwaiger Trainingsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 

Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

 

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§ 15 Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Januar 2016

Liebe Hundefreunde und die, die es noch werden wollen,

ab 25.5.24 beginnen wieder unsere neuen Lernkurse. Es gibt Kurse für Junghunde aber auch für alle anderen Altersgruppen. Wir arbeiten wie gehabt in kleinen, geschlossenen Gruppen- das heißt die Teams beginnen gemeinsam und beenden den Kurs auch zusammen ( jeden Samstag Vormittag, 10 Std.).Immer an verschiedenen Orten, da, wo das Leben stattfindet.  Geschlossene Gruppe bedeutet, dass nicht jede Woche ein neuer Hund dazukommt, was das Lernen und gemeinsam arbeiten viel entspannter macht. Die Hunde, und natürlich auch ihre Menschen, lernen sich in dem Zeitraum immer besser kennen und sind recht schnell eingespielte Teams. Für weitere Infos , nehmt gern Kontakt mit mir auf.

Unser Mantrailing-Kurs beginnt wieder ab 28.4.24, 14/tägig immer Sonntags, je 2Std., 5 Termine und auch hier arbeiten wir in kleinen Gruppen wobei kein Hund während der Trails im Auto warten muss- seid gespannt, macht gemeinsam immer riesigen Spaß! Vorab machen wir immer eine “ Schnupperstunde ”, wo man mit seinem Hund das Mantrailing mal ausprobieren kann um dann zu entscheiden, ob man an dem Kurs teilnehmen möchte, dieser Termin wird am 14.4.24 sein- Anmeldung ab sofort !

 

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